Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Kern der ASV ist die Behandlung durch ein fest definiertes Team aus spezialisierten Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen – sowohl aus dem Krankenhaus als auch aus der niedergelassenen Praxis. Welche Disziplinen beteiligt sind, ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem jeweiligen Krankheitsbild. Durch die enge und strukturierte Zusammenarbeit innerhalb dieses Teams wird eine fachübergreifende Versorgung mit besonderer medizinischer Expertise und Ausstattung sichergestellt.
Einen Überblick über berechtigte Teams und ihre Mitglieder finden Sie im ► ASV-Verzeichnis. Hier können Sie nach passenden Behandlungsangeboten in der Nähe suchen.
Am HBK stehen folgende ASV-Teams zur Verfügung:
- ASV Gastrointestinale Tumore
- ASV Gynäkologische Tumore
- ASV Pulmonale Hypertonie
- ASV Tumoren der Lunge und des Thorax
- ASV Urologische Tumore
Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
- Spezialisierte Expertise: Behandlung durch besonders qualifizierte Fachärzte mit spezieller Erfahrung, Ausstattung und erweiterten Therapiemöglichkeiten.
- Interdisziplinäre Betreuung: Mehrere Fachdisziplinen arbeiten eng zusammen und betrachten das Krankheitsbild ganzheitlich.
- Klare Zuständigkeiten: Feste Ansprechpersonen und strukturierte Abläufe sorgen für Transparenz und kurze Abstimmungswege.
- Enge Vernetzung: Krankenhausärzte sowie niedergelassene Fachärzte sind verbindlich in einem Team organisiert.
- Umfassende Information: Patienten werden detailliert über Diagnostik, Therapieplanung und beteiligte Fachrichtungen informiert.
- Gute Erreichbarkeit: Die beteiligten Ärzte sind regional angebunden und eng miteinander abgestimmt.
- Kostenfreie ASV-Teilnahme: Die Teilnahme an der ASV ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei, es gelten lediglich die üblichen gesetzlichen Zuzahlungsregelungen.
In der Regel ist eine gesicherte Diagnose und eine Überweisung erforderlich. Bei seltenen Erkrankungen kann jedoch bereits eine begründete Verdachtsdiagnose für die Teilnahme ausreichen. Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt nimmt hierfür entweder Kontakt mit dem ASV-Team auf oder stellt einen Überweisungsschein aus. Die ASV-Behandlung muss entsprechend gekennzeichnet sein und die Diagnose – beziehungsweise der Verdacht – angegeben werden.
Wenn Sie bereits in unserem Haus behandelt wurden und die Voraussetzungen vorliegen, kann eine direkte Einbindung in die ASV erfolgen. Vor Beginn informieren wir Sie ausführlich über Ablauf und Organisation. Die Teilnahme ist freiwillig.
Nach der Aufnahme übernimmt das ASV-Team die weitere Diagnostik und Behandlungsplanung. Die Therapie wird interdisziplinär abgestimmt – je nach Erkrankung unter Einbindung der erforderlichen Fachdisziplinen. Grundlage ist eine leitliniengerechte, individuell auf Sie zugeschnittene Behandlungsstrategie. Ein verantwortlicher Facharzt koordiniert die einzelnen Schritte, informiert Sie über den geplanten Behandlungsablauf und ist Ihre zentrale Ansprechperson.
Die Behandlung erfolgt ambulant und wird innerhalb des Teams eng koordiniert. Notwendige Untersuchungen oder zusätzliche fachärztliche Bewertungen werden strukturiert eingebunden. Ihre weiterbehandelnden Ärzte außerhalb des ASV-Teams werden – sofern sie nicht selbst beteiligt sind – regelmäßig über den Verlauf informiert.
Die Dauer der Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Erkrankung, dem individuellen Therapieverlauf und den gesetzlich festgelegten ASV-Kriterien. Solange diese erfüllt sind, kann die spezialfachärztliche Versorgung fortgeführt werden.
Ist die spezialisierte Behandlung im Rahmen der ASV abgeschlossen oder sind die ASV-Kriterien nicht mehr erfüllt, erfolgt die strukturierte Überleitung in die vertragsärztliche Regelversorgung. Eine Beendigung der ASV ist jederzeit auf eigenen Wunsch möglich. Sie erhalten eine Zusammenfassung aller relevanten Befunde und Therapieempfehlungen. Ihr weiterbehandelnder Arzt wird entsprechend informiert, sodass die weitere Versorgung nahtlos erfolgen kann.
Für die Behandlung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Es können jedoch gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen – beispielsweise für Arzneimittel – anfallen. Diese entsprechen jedoch den regulären Zuzahlungen außerhalb der ASV und sind nicht höher als in der vertragsärztlichen Regelversorgung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von Zuzahlungen möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem ASV-Team vor Ort.