Mitarbeiterbereich
Meldung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber
In 2023 wurde bundesweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt. Seither können Arbeitgeber die Krankenscheine der Arbeitnehmer bei den Krankenkassen abrufen. Für den Arbeitnehmer besteht jedoch weiterhin die Pflicht, seinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange diese voraussichtlich dauern wird.
Für Beschäftigte des HBK-Unternehmensverbundes muss diese Meldung an die Personalabteilung der HBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH erfolgen.
Onlineformular
Hier finden Sie das entsprechende Formular zum Download: > Formular Meldung Arbeitsunfähigkeit
Bitte speichern Sie das ausgefüllte Formular auf Ihrem Engerät ab und senden Sie es über Ihr E-Mail-Programm zur weiteren Bearbeitung an unsere Personalabteilung pa@hbk-zwickau.de. Vielen Dank.
Meldung per E-Mail
Alternativ können Sie direkt eine E-Mail an die Personalabteilung senden mit folgenden Angaben:
- Personalnummer
- Name, Vorname
- Klinik/Bereich/Abteilung
- Angabe zu Vorgesetzten (Name, Kontakt)
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Angabe ob Ersterkrankung oder Folgeerkrankung
- Angabe ob Arbeitsunfähigkeit mit oder ohne Ärztliches Attest
- Sonstige Hinweise zur Arbeitsunfähigkeit (z.B. stationärer Aufenthalt, Rehabilitation)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung