Ihr Krankenhausaufenthalt am Standort Kirchberg
Schließung der Akutmedizin und Notaufnahme zum 21.12.22 | Um- und Ausbau zum Fachklinikum für Neurorehabilitation
Der Standort Kirchberg des HBK entwickelt sich planmäßig zu einem Fachklinikum für Neurorehabilitation. Um die dafür notwendigen Kapazitäten zu schaffen, wird die Notaufnahme sowie akutmedizinische Versorgung zum 21.12.22 eingestellt, um das Gebäude anschließend um- und auszubauen. Die am Standort angesiedelte Rettungswache Kirchberg mit Notarztstandort bleibt von diesen Entwicklungen unberührt.
Vorhandene Patienten der Chirurgie, Orthopädie und Inneren Medizin, die weiterhin einer stationären Versorgung bedürfen, werden an den Standort Zwickau | Karl-Keil-Straße verlegt. Neuaufnahmen dieser Fachrichtungen können dann ausschließlich an den Zwickauer Standorten erfolgen. Das ambulante OP-Zentrum sowie die Schmerztherapie werden zu Jahresbeginn aus Kirchberg nach Zwickau in die Werdauer Straße umziehen.
Die Umwandlung in einen Fachkrankenhausstandort, der den Bedürfnissen der neurologischen Rehabilitationspatienten gerecht wird, erfordert umfangreiche Um- und Ausbauarbeiten. Geplant sind u. a. der barrierefreie Umbau der Patientenzimmer, ein Anbau für ein Bewegungsbad mit Bewegungs- und Therapiebecken sowie die Neustrukturierung des Erdgeschosses, um einen Speisesaal, Aufenthaltsmöglichkeiten sowie Serviceangebote zu beherbergen.
Zudem sollen im Erdgeschoss Räumlichkeiten für die ambulante Versorgung entstehen. Neben einer radiologischen Praxis, die voraussichtlich zum 01.01.2023 vollständig in den Betrieb gehen wird, sollen zwei weitere Facharztpraxen angesiedelt werden. Als sinnvolle Ergänzung zu den geplanten rund 100 stationären Betten für die neurologische Rehabilitation werden auch zehn ambulante Behandlungsplätze entstehen. Die Umwandlung des Standortes wird etwa drei Jahre in Anspruch nehmen und dient der langfristigen Sicherung der rund 200 Arbeitsplätze vor Ort.
hier erfahren Sie, was Sie zu einem Krankenhausaufenthalt bei uns am Standort Kirchberg wissen sollten. Wenn Sie einen Angehörigen oder Freund grüßen möchten, der sich zur Zeit in Behandlung befindet, dann können Sie unsere Patienten-Grußkarten nutzen. Patientengrüße >
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Informationen von A bis Z >
Sollten sich trotzdem noch Fragen ergeben, dann wenden Sie sich gern persönlich an uns.
Telefon: 037602 8-1114
- Einweisung des behandelnden Arztes
- persönliche Unterlagen (Personalausweis, Versicherungskarte) ggf. Zuzahlungsbefreiung
- Vorbefunde, Bildmaterial wie Röntgen, CT und MRT (z. B. auf CD), Implantatepass
- Entlassungsbriefe früherer Krankenhausaufenthalte
- aktueller Medikamentenplan, (Dauer-)Medikamente (z. B. Insulin), Hinweis: Bei der Erstellung des bundeseinheitlichen Medikationsplans vor dem Krankenhausaufenthalt unterstützt Sie Ihr niedergelassener Arzt oder Ihre öffentliche Apotheke. ► Ansicht Medikationsplan
- eigene medizinische Geräte inkl. Gebrauchsanweisung (z. B. Inhalator)
- Impfpass, vorhandene Gesundheitspässe (Allergien, Diabetes), Hinweis: Bei bekannten Allergien bitten wir Sie, das Personal in Kenntnis zu setzen und ggf. eigene Utensilien wie Bettwäsche o. Ä. selbst mitzubringen.
- vorhandene Spenderausweise (Blut-, Organspende)
- ggf. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Dinge für Ihren persönlichen Bedarf
- bequeme Kleidung, rutschfeste Hausschuhe und feste Straßenschuhe
- Wasch- und Hygieneutensilien (z. B. Handtücher, Waschlappen, Seife, Fön)
- erforderliche Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgerät, Prothesen, Gehhilfen, Stützstrümpfe, Bandagen)
- kleine Geldbeträge (nicht jedes Zimmer verfügt über einen Tresor)
- etwas, das Ihnen Freude bereitet (ein Familienfoto, ein spannendes Buch)
- Sonstiges, z. B. Uhr, Wecker, Telefon- und Adressliste
Was es noch zu klären gilt
- Wer bringt Sie ins Klinikum und holt Sie wieder ab?
- Wer leert Ihren Briefkasten?
- Wer gießt Ihre Blumen?
- Wer kümmert sich um Ihre Haustiere?
► Download Checkliste
- aus medizinischen Gründen die Mitaufnahme notwendig ist (kostenfrei)
- aus privaten Gründen die Anwesenheit gewünscht wird, ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, der Betriebsablauf nicht gestört wird und medizinische Gründe nicht entgegenstehen (mit Wahlleistungsvertrag, kostenpflichtig).
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das HBK informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt. Wenn Sie es wünschen, werden Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Wie kann ich die gesetzliche Zuzahlung leisten?
Gesetzlich versicherte Patienten, welche eine Eigenbeteiligung leisten müssen – die vom Krankenhaus im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen beim Patienten eingefordert werden muss – können den Betrag per Über-weisung mithilfe des vorbereiteten Überweisungsauftrages einzahlen.
Wie komme ich nach Hause?
Auf Wunsch kann ein Taxi für Ihre Heimreise angefordert werden. Sofern ein Transport mittels Krankentransportwagen notwendig ist, wird ein Transportschein ausgestellt und der Transport durch den Pflegedienst organisiert. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Krankenhausaufenthalt bezüglich der eventuellen Erstattung/Kostenübernahme von Fahrtkosten bei Ihrer Krankenkasse und bewahren sich alle Fahrscheine, Quittungen und Bescheinigungen auf.
Kann mir das Krankenhaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
Das Krankenhaus kann bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Dies ist immer eine Erstbescheinigung. Es können keine Folgebescheinigungen ausgestellt werden. Die Ausstellung ist für maximal sieben Tage möglich. Der niedergelassene/weiterbehandelnde Arzt wird seitens des Krankenhauses über die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert.
Wie bekomme ich meine Medikamente bei Entlassungen am Wochenende oder am Feiertag?
Primär erfolgt im HBK die Mitgabe von Medikamenten, um die Zeit bis zur Ausstellung einer Verordnung durch den niedergelassenen Arzt zu überbrücken. Das Krankenhaus kann jedoch auch Verordnungen für Arzneimittel ausstellen. Sofern der Patient zuzahlungsbefreit ist, muss er diese Befreiung bereits bei der Aufnahme vorlegen. Eine Verordnung ist für maximal sieben Tage möglich. Es dürfen hierbei nur die kleinsten Packungsgrößen (N1-Packungen) verordnet werden. Ein ausgestelltes Rezept ist hierbei innerhalb von drei Tagen in einer Apotheke einzulösen.
Was passiert, wenn ich Verbands-, Heil- und Hilfsmittel benötige oder auch häusliche Krankenpflege und Soziotherapie, o. Ä.?
Das Krankenhaus kann Verordnungen für Verbands-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie ausstellen. Eine Verordnung ist für maximal sieben Tage möglich.
Wie erfährt meine Kranken-/Pflegekasse von den notwendigen Leistungen?
Sobald ein patientenbezogener Bedarf festgestellt wird und Sie dem Entlassmanagement zugestimmt haben, nehmen die Mitarbeiter des Sozialdienstes Kontakt mit der zuständigen Kranken-/Pflegekasse auf. Dies betrifft z. B. Leistungen wie:
- Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Einbeziehung der Pflegeberatung
- häusliche Krankenpflege
- außerklinische intensivpflegerische Betreuung
- Haushaltshilfe
- Reha
- Hilfsmittelversorgung
- häusliche Versorgung
- sonstige genehmigungspflichtige Anschlussversorgung
- Übergangsversorgung
- Kurzzeitpflege
Wie ist die lückenlose Überleitung bei notwendiger Anschlussversorgung sichergestellt?
Sofern ein Bedarf für eine Anschlussversorgung festgestellt wird, nehmen die Mitarbeiter des Sozialdienstes Kontakt zu den weiterbehandelnden und ggf. weiterversorgenden Leistungserbringern zur Anbahnung der Überleitung auf. Dies schließt z. B. folgende Leistungserbringer ein:
- Angehörige/Betreuer/Personensorgeberechtigte
- Weiterbehandler (Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie, Hausarzt, Facharzt)
- Pflegeeinrichtungen des SGB XI
- Information von Pflegedienst oder stationärer Pflegeeinrichtung über den Termin der bevorstehenden Entlassung
- Rehabilitationseinrichtungen
- ambulante Pflege
- SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung)
Rückfragen zur Krankenhausentlassung
Bei Rückfragen zur Krankenhausentlassung seitens des Patienten oder von weiterbehandelnden Leistungserbringern steht Ihnen die Telefonzentrale unter der Telefonnummer 037602 8-0 als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser vermittelt Sie weiter in den jeweils zuständigen Bereich. Zudem finden Sie die Kontaktdaten der stationären Bereiche direkt bei den Kliniken und Abteilungen auf unserer Website.
Adresse
Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbHStandort Kirchberg
Schneeberger Straße 36
08107 Kirchberg