Leistungen Orthopädie
- Abnutzung aller Gelenke
- Verstauchung/Verrenkung aller Gelenke
- Knochenbrüche (Ermüdungsbrüche, Brüche bei vorhandenen Endoprothesen (Knie-TEP, Hüft-TEP))
- Engpass-Syndrome an Schulter- und Sprunggelenk
- Nervenkompressionssyndrome
- Ganglien
- Fußdeformitäten
- Sportverletzungen (Rekonstruktion des Kniebandapparates, Schulterverletzungen)
- Knorpelchirurgie (Knorpeltransplantationen)
- angeborene Fehlbildungen (Hüftdysplasie, Klumpfuß)
- Osteoporose (Vertebroplastie, Kyphoplastie)
- Bandscheibenerkrankung
- Tumorerkrankungen
- rheumatische Erkrankungen
- Wirbelsäulenverkrümmung/Skoliose
- Sehnenerkrankung
- Gelenksteife
- Überbeine
- Schnellender Finger
- Fersensporn
- Implantation von Kunstgelenken an Schulter, Ellenbogen, Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenk
- Wechsel von Kunstgelenken an Hüfte, Knie und Schulter
- arthroskopische und offene Operationen an allen Gelenken
- Wirbelsäuleneingriffe
- kinderorthopädische Operationen
- Tumoroperationen
- septische Chirurgie
- Achskorrekturen an Extremitäten
- Versteifungsoperationen
- akute Schmerztherapie
- multimodale Schmerztherapie bei chronischen Schmerzen
- Injektionsbehandlung (CT-gestützte Infiltration, Thermoläsion der Wirbelgelenke)
- Versorgung von frischen Verletzungen des Vorderen und Hinteren Kreuzbandes sowie Operationen bei chronischen Instabilitäten
- Versorgung von Meniskusrissen, wenn möglich durch Naht oder Refixation
- Knorpelzelltransplantation bei umschriebenen Knorpeldefekten sowie weitere Knorpelreparative Verfahren
- Stabilisierung bei Patellaluxationen
- Hüftgelenkarthroskopie bei FAI (Femoroacetabuläres Impingement) und Labrumläsionen
- Operation bei Schulterverletzungen
- Versorgung von Sehenenansatzbeschwerden und -entzündungen
- Behandlung der "Sportlerleiste"
Zweitmeinungsverfahren vor Implantation einer Knieendoprothese
Chefarzt Prof. Dr. med. Eric Röhner ist zur Durchführung von Zweitmeinungsverfahren vor Implantation einer Knieendoprothese berechtigt.
Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Die Inanspruchnahme der Zweitmeinung ist für Patienten freiwillig.
In Zwickau ist Prof. Dr. med. Röhner der einzige Orthopäde, der die Genehmigung zum Zweitmeinungsverfahren vor Implantation einer Knieendoprothese von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen erhalten hat. Im Umkreis von 20 km zählt der Chefarzt zu einem von insgesamt fünf dafür qualifizierten Ärzten in Sachsen.
Teilnahme am ärztlichen Zweitmeinungsverfahren der AOK PLUS
Dr. med. Lutz Engelmann, ehemaliger langjähriger Chefarzt der Klinik, ist Beratungsarzt im qualifizierten Zweitmeinungsverfahren der AOK PLUS.Gesetzlich Versicherte haben im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich Anspruch auf die Einholung einer Zweitmeinung. Mit Hilfe der für die Versicherten der AOK PLUS kostenfreien Inanspruchnahme einer zweiten fachlichen Meinung soll der Versicherte in seinem Prozess der Entscheidungsfindung unterstützt und ihm verstärkt Sicherheit gegeben werden. Der Beratungsarzt für eine ärztliche Zweitmeinung ist dabei immer ein von der AOK PLUS geprüfter und vermittelter Spezialist auf dem Gebiet der gestellten Diagnose. Am Verfahren teilnehmen können AOK PLUS-Versicherte, denen eine planbare Operation an der Wirbelsäule bzw. am Knie-, Hüft- oder Schultergelenk bevorsteht. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen AOK PLUS-Berater.
Angebote für Assistenzärzte
Unsere Weiterbildungsbefugnisse
- Orthopädie und Unfallchirurgie (FA) – Verbundbefugnis: Prof. Dr. med. Eric Röhner (60 Monate nach WBO 2021)
- Spezielle Orthopädische Chirurgie (ZW): Prof. Dr. med. Eric Röhner (36 Monate)