Ihre Hinweise – unsere Verantwortung
Offenheit und Integrität sind uns sehr wichtig. Wir wollen als ehrliche, zuverlässige und gewissenhafte Institution des Gesundheitswesens wahrgenommen werden und die dazu an uns gestellten Anforderungen erfüllen. Wir verstehen, dass sich unsere Patienten, Mitarbeiter, Kooperationspartner und die Vertreter staatlicher Stellen auf uns verlassen müssen. Daher erwarten wir von unseren Mitarbeitern und unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der Gesetze und der damit übereinstimmenden, allgemein anerkannten Gebräuche.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu Compliance-Themen, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, unserem Hinweisgebersystem und dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu Compliance-Themen, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, unserem Hinweisgebersystem und dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Ansprechpartner in Fragen von Compliance ist das Justiziariat, an das Sie sich gern direkt wenden können. Justiziariat und Qualitätsmanagement arbeiten auf vertraulicher Basis eng zusammen und bearbeiten die eingehenden Meldungen gemeinsam.
Zusätzlich können Meldungen zu Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien auf folgenden Wegen erfolgen:
Qualitätsmanagement
Karl-Keil-Straße 35
08060 Zwickau
Für Patienten- und Beschwerdeanliegen nutzen Sie bitte den Meinungsbogen des Qualitätsmanagement >. oder senden Sie uns direkt eine E-Mail an qm@hbk-zwickau.de.
Das Qualitätsmanagement-Team bearbeitet Ihr Anliegen.
Zusätzlich können Meldungen zu Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien auf folgenden Wegen erfolgen:
- telefonisch: 0375 51-2277
- schriftlich an die Anschrift:
Qualitätsmanagement
Karl-Keil-Straße 35
08060 Zwickau
- per E-Mail: hinweis@hbk-zwickau.de
- über die Meldeplattform der EKKplus GmbH (sicher-melden.de >)
Für Patienten- und Beschwerdeanliegen nutzen Sie bitte den Meinungsbogen des Qualitätsmanagement >. oder senden Sie uns direkt eine E-Mail an qm@hbk-zwickau.de.
Das Qualitätsmanagement-Team bearbeitet Ihr Anliegen.
In unserem Verhaltenskodex > haben wir die wesentlichen Regeln und Grundsätze für ein rechtlich korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten der Mitarbeiter der Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH und ihrer Tochtergesellschaften formuliert.
Da es uns wichtig ist, von potenziellen Verstößen und Fehlverhalten zu erfahren, haben Sie überdies die Möglichkeit, sogenannte Compliance-Verstöße (Verstöße gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften, unternehmenseigene Richtlinien oder Anweisungen) zu melden.
Nutzen Sie bitte die oben genannten Kontaktmöglichkeiten dafür. Meldungen können sowohl durch Patienten und Angehörige als auch die Beschäftigten des Unternehmens eingereicht werden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und mit der notwendigen Sorgfalt bearbeitet. Jede Meldung ist eine Chance, kritische Themen zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten.
Da es uns wichtig ist, von potenziellen Verstößen und Fehlverhalten zu erfahren, haben Sie überdies die Möglichkeit, sogenannte Compliance-Verstöße (Verstöße gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften, unternehmenseigene Richtlinien oder Anweisungen) zu melden.
Nutzen Sie bitte die oben genannten Kontaktmöglichkeiten dafür. Meldungen können sowohl durch Patienten und Angehörige als auch die Beschäftigten des Unternehmens eingereicht werden. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und mit der notwendigen Sorgfalt bearbeitet. Jede Meldung ist eine Chance, kritische Themen zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten.
Das Hinweisgebersystem steht allen Institutionen und Bürgern, auch unseren Mitarbeitern, zur Verfügung. Vor allem aber die Mitarbeiter sind ausdrücklich gebeten, das Hinweisgebersystem zu nutzen. Denn Beschäftigte in Unternehmen nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Um eine angemessene und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Meldung sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Es empfiehlt sich deshalb, bei der Abgabe Ihrer Hinweismeldung die fünf W-Fragen zu berücksichtigen:
Zur Untersuchung der von Ihnen abgegeben Hinweisen ist es von Vorteil, wenn Sie uns für weitere Fragen zur Verfügung stehen und Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Grundsätzlich können die Meldungen aber auch anonym abgegeben werden.
Nutzen Sie auch für diese Meldungen bitte die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.
Unser externer Partner geht mit Ihren Daten entsprechend der geltenden Vorschriften vertrauensvoll um und gibt die Meldungen nur an die in unserem Unternehmen berechtigten Personen zur Bearbeitung weiter. Der Bearbeitungsprozess ist schriftlich geregelt und wird beiderseits überwacht. Durch die intern getroffenen Regelungen sichern wir zu, dass der Hinweisgeberschutz einhalten wird und den Hinweisen in sogfältiger und geeigneter Weise nachgegangen wird.
Auch an dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Meldeplattform nicht für Patienten-/Angehörigenbeschwerden oder –rückmeldungen gedacht ist, sondern nur für Meldungen zu Verstößen gegen Vorschriften und Gesetze geeignet ist.
Um eine angemessene und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Meldung sicherzustellen, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Es empfiehlt sich deshalb, bei der Abgabe Ihrer Hinweismeldung die fünf W-Fragen zu berücksichtigen:
- Wer?
- Was?
- Wann?
- Wie?
- Wo?
Zur Untersuchung der von Ihnen abgegeben Hinweisen ist es von Vorteil, wenn Sie uns für weitere Fragen zur Verfügung stehen und Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Grundsätzlich können die Meldungen aber auch anonym abgegeben werden.
Nutzen Sie auch für diese Meldungen bitte die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.
Unser externer Partner geht mit Ihren Daten entsprechend der geltenden Vorschriften vertrauensvoll um und gibt die Meldungen nur an die in unserem Unternehmen berechtigten Personen zur Bearbeitung weiter. Der Bearbeitungsprozess ist schriftlich geregelt und wird beiderseits überwacht. Durch die intern getroffenen Regelungen sichern wir zu, dass der Hinweisgeberschutz einhalten wird und den Hinweisen in sogfältiger und geeigneter Weise nachgegangen wird.
Auch an dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass diese Meldeplattform nicht für Patienten-/Angehörigenbeschwerden oder –rückmeldungen gedacht ist, sondern nur für Meldungen zu Verstößen gegen Vorschriften und Gesetze geeignet ist.
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wurde im Juni 2021 verabschiedet und ist zum 01. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten. Diese Regelung regelt erstmals verbindlich die Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Die Unternehmen verpflichten sich zur Wahrung der Menschenrechte und Einhaltung von Umweltstandards. Diese Grundsätze beziehen sich nicht nur auf die unternehmensinternen Bereiche, sondern verpflichten die Unternehmen, die Einhaltung der Vorgaben auch bei den unmittelbaren Zulieferern zu überprüfen. Die Umsetzung der Regelungen ist je nach Anzahl der Beschäftigten in einem Unternehmen sicherzustellen. Für die HBK gGmbH ist die Einhaltung seit 01.01.2023 verpflichtend.
Wir haben für unser Unternehmen eine Grundsatzerklärung verabschiedet, die für alle Beschäftigten bindend ist. Unsere unmittelbaren Zulieferer haben entweder eigene Grundsatzerklärungen erarbeitet oder erkennen die Lieferantenerklärung an.
Die im Gesetz geregelten Themen sind:
Das Gesetz verpflichtet uns zur regelmäßigen Überprüfung der bestehenden Risiken – in unserem Unternehmen und bei unmittelbaren Zulieferern, um potentiell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu erkennen und abzuwenden. Für die Bewertung der Risiken bei Zulieferern nutzen wir hauptsächlich die vertraglich regelte Kooperation mit unserem externen Partner EKK Plus GmbH.
+ Grundsatzerklärung
+ Lieferantenerklärung
An dieser Stelle veröffentlichen wir erstmals den verpflichtenden Bericht entsprechend § 10 Abs. 2 LkSG über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr.
Wir haben für unser Unternehmen eine Grundsatzerklärung verabschiedet, die für alle Beschäftigten bindend ist. Unsere unmittelbaren Zulieferer haben entweder eigene Grundsatzerklärungen erarbeitet oder erkennen die Lieferantenerklärung an.
Die im Gesetz geregelten Themen sind:
- Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung
- Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben
- Schutz vor Umweltschäden
Das Gesetz verpflichtet uns zur regelmäßigen Überprüfung der bestehenden Risiken – in unserem Unternehmen und bei unmittelbaren Zulieferern, um potentiell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt zu erkennen und abzuwenden. Für die Bewertung der Risiken bei Zulieferern nutzen wir hauptsächlich die vertraglich regelte Kooperation mit unserem externen Partner EKK Plus GmbH.
+ Grundsatzerklärung
+ Lieferantenerklärung
An dieser Stelle veröffentlichen wir erstmals den verpflichtenden Bericht entsprechend § 10 Abs. 2 LkSG über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr.