Ihr Krankenhausaufenthalt Standort Werdauer Straße
hier erfahren Sie, was Sie zu einem Krankenhausaufenthalt bei uns am Standort Werdauer Straße wissen sollten. Wenn Sie einen Angehörigen oder Freund grüßen möchten, der sich zur Zeit in Behandlung befindet, dann können Sie unsere Patienten-Grußkarten nutzen. Patientengrüße >
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Informationen von A bis Z >
Sollten sich trotzdem noch Fragen ergeben, dann wenden Sie sich gern persönlich an uns.
Zu Beginn Ihres Klinikaufenthalts sind einige verwaltungstechnische Aufnahmeformalitäten zu regeln. Selbstverständlich werden alle Ihre Daten und Angaben – gemäß der Bestimmungen des Datenschutzes – vertraulich behandelt. Am Aufnahmetag melden Sie sich bitte in der Patientenaufnahme (Eingangsbereich, EG). Zu welcher Zeit Sie einbestellt werden, erfahren Sie von Ihrem einweisenden Arzt bzw. der aufnehmenden Klinik.
- Einweisung des behandelnden Arztes
- persönliche Unterlagen (Personalausweis, Versicherungskarte) ggf. Zuzahlungsbefreiung
- Vorbefunde, Bildmaterial wie Röntgen, CT und MRT (z. B. auf CD), Implantatepass
- Entlassungsbriefe früherer Krankenhausaufenthalte
- aktueller Medikamentenplan, (Dauer-)Medikamente (z. B. Insulin), Hinweis: Bei der Erstellung des bundeseinheitlichen Medikationsplans vor dem Krankenhausaufenthalt unterstützt Sie Ihr niedergelassener Arzt oder Ihre öffentliche Apotheke. ► Ansicht Medikationsplan
- eigene medizinische Geräte inkl. Gebrauchsanweisung (z. B. Inhalator)
- Impfpass, vorhandene Gesundheitspässe (Allergien, Diabetes), Hinweis: Bei bekannten Allergien bitten wir Sie, das Personal in Kenntnis zu setzen und ggf. eigene Utensilien wie Bettwäsche o. Ä. selbst mitzubringen.
- vorhandene Spenderausweise (Blut-, Organspende)
- ggf. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Dinge für Ihren persönlichen Bedarf
- bequeme Kleidung, rutschfeste Hausschuhe und feste Straßenschuhe
- Wasch- und Hygieneutensilien (z. B. Handtücher, Waschlappen, Seife, Fön)
- erforderliche Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgerät, Prothesen, Gehhilfen, Stützstrümpfe, Bandagen)
- kleine Geldbeträge (nicht jedes Zimmer verfügt über einen Tresor)
- etwas, das Ihnen Freude bereitet (ein Familienfoto, ein spannendes Buch)
- Sonstiges, z. B. Uhr, Wecker, Telefon- und Adressliste
Was es noch zu klären gilt
Wer bringt Sie ins Klinikum und holt Sie wieder ab?
Wer leert Ihren Briefkasten?
Wer gießt Ihre Blumen?
Wer kümmert sich um Ihre Haustiere?
► Download Checkliste
- aus medizinischen Gründen die Mitaufnahme notwendig ist (kostenfrei)
- aus privaten Gründen die Anwesenheit gewünscht wird, ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, der Betriebsablauf nicht gestört wird und medizinische Gründe nicht entgegenstehen (mit Wahlleistungsvertrag, kostenpflichtig).
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung des Patienten aus unserem Klinikum. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. In bestimmten Fällen ist eine weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Abstimmungen mit Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Krankenkasse oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Die im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlichen Maßnahmen werden bereits während des stationären Aufenthaltes eingeleitet. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement durch Ihre Kranken-/ Pflegekassen unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das HBK informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt. Wenn Sie es wünschen, werden Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Wie kann ich die gesetzliche Zuzahlung leisten?
Gesetzlich versicherte Patienten, welche eine Eigenbeteiligung leisten müssen – die vom Krankenhaus im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen beim Patienten eingefordert werden muss – können den Betrag per Überweisung mithilfe des vorbereiteten Überweisungsauftrages einzahlen.
Wie komme ich nach Hause?
Auf Wunsch kann ein Taxi für Ihre Heimreise angefordert werden. Sofern ein Transport mittels Krankentransportwagen notwendig ist, wird ein Transportschein ausgestellt und der Transport durch den Pflegedienst organisiert. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Krankenhausaufenthalt bezüglich der eventuellen Erstattung/Kostenübernahme von Fahrtkosten bei Ihrer Krankenkasse und bewahren sich alle Fahrscheine, Quittungen und Bescheinigungen auf.
Kann mir das Krankenhaus eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
Das Krankenhaus kann bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Dies ist immer eine Erstbescheinigung. Es können keine Folgebescheinigungen ausgestellt werden. Die Ausstellung ist für maximal sieben Tage möglich. Der niedergelassene/weiterbehandelnde Arzt wird seitens des Krankenhauses über die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert.
Wie bekomme ich meine Medikamente bei Entlassungen am Wochenende oder am Feiertag?
Primär erfolgt im HBK die Mitgabe von Medikamenten, um die Zeit bis zur Ausstellung einer Verordnung durch den niedergelassenen Arzt zu überbrücken. Das Krankenhaus kann jedoch auch Verordnungen für Arzneimittel ausstellen. Sofern der Patient zuzahlungsbefreit ist, muss er diese Befreiung bereits bei der Aufnahme vorlegen. Eine Verordnung ist für maximal sieben Tage möglich. Es dürfen hierbei nur die kleinsten Packungsgrößen (N1-Packungen) verordnet werden. Ein ausgestelltes Rezept ist hierbei innerhalb von drei Tagen in einer Apotheke einzulösen.
Was passiert, wenn ich Verbands-, Heil- und Hilfsmittel benötige oder auch häusliche Krankenpflege o. Ä.?
Das Krankenhaus kann Verordnungen für Verbands-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie ausstellen. Eine Verordnung ist für maximal sieben Tage möglich.
Wie erfährt meine Kranken-/Pflegekasse von den notwendigen Leistungen?
Sobald ein patientenbezogener Bedarf festgestellt wird und Sie dem Entlassmanagement zugestimmt haben, nehmen die Mitarbeiter des Sozialdienstes Kontakt mit der zuständigen Kranken-/Pflegekasse auf. Dies betrifft z. B. Leistungen wie:
- Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Einbeziehung der Pflegeberatung
- häusliche Krankenpflege
- außerklinische intensivpflegerische Betreuung
- Haushaltshilfe
- Reha
- Hilfsmittelversorgung
- häusliche Versorgung
- sonstige genehmigungspflichtige Anschlussversorgung
- Übergangsversorgung
- Kurzzeitpflege
Wie ist die lückenlose Überleitung bei notwendiger Anschlussversorgung sichergestellt?
Sofern ein Bedarf für eine Anschlussversorgung festgestellt wird, nehmen die Mitarbeiter des Sozialdienstes Kontakt zu den weiterbehandelnden und ggf. weiterversorgenden Leistungserbringern zur Anbahnung der Überleitung auf. Dies schließt z. B. folgende Leistungserbringer ein:
- Angehörige/Betreuer/Personensorgeberechtigte
- Weiterbehandler (Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie, Hausarzt, Facharzt)
- Pflegeeinrichtungen des SGB XI
- Information von Pflegedienst oder stationärer Pflegeeinrichtung über den Termin der bevorstehenden Entlassung
- Rehabilitationseinrichtungen
- ambulante Pflege
- SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung)
Rückfragen zur Krankenhausentlassung
Bei Rückfragen zur Krankenhausentlassung seitens des Patienten oder von weiterbehandelnden Leistungserbringern steht Ihnen die Telefonzentrale unter der Telefonnummer
0375 590-0 als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser vermittelt Sie weiter in den jeweils zuständigen Bereich. Zudem finden Sie die Kontaktdaten der stationären Bereiche direkt bei den Kliniken und Abteilungen auf unserer Website.
Für unserer Patienten stehen Radio und Fernsehen kostenfrei zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der Station und den anderen Patienten, eigene Geräte mitzubringen.
Alle Rechtsverhältnisse zwischen Patient und Klinikum regeln die Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese können am Servicepunkt (Eingangsbereich) eingesehen werden.
In der Arbeit mit personenbezogenen Patientendaten werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes streng eingehalten.