Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde 2020 in Kraft gesetzt mit dem Ziel, die Digitalisierung der Krankenhäuser voranzutreiben. Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes. Hierzu definiert das KHZG verschiedene Fördertatbestände mit speziellen funktionellen Anforderungen, welche vom HBK in Form der hier aufgelisteten Maßnahmen umgesetzt werden.
Alle nachstehend aufgelisteten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich derzeit in Umsetzung.
Alle nachstehend aufgelisteten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich derzeit in Umsetzung.

Diese Maßnahmen werden finanziert von der Europäischen Union (NextGenerationEU) und den Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Fördertatbestand 1: Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik
- Erweiterung des Notaufnahmeninformationssystems der Zentralen Notaufnahme des HBK um weitere Softwaremodule und die Anbindung von Medizingeräten.
- Einführung eines digitalen Systems zur Alarmierung von medizinischen Personal bei internen und externen Notfällen bzw. Gefahrenlagen.
- Etablierung einer digitalen Datenübertragung mit dem Rettungszweckverband „Südwestsachsen“ zur Übermittlung von medizinischen Daten aus dem Rettungswagen in die Zentrale Notaufnahme des HBK.
Fördertatbestand 2: Patientenportale
- Realisierung des digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements mittels einer Patientenportal-Software, über welche die direkte digitale Interaktion mit dem Patienten vor und während des Krankenhausaufenthaltes geführt wird.
- Einführung einer webbasierten Kommunikationsplattform für die Digitalisierung des Entlass- und Überleitungsmanagement zur Optimierung der Überleitung von Patienten in die ambulante und stationäre Pflege.
Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Etablierung einer umfassenden digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation in Form einer hausinternen digitalen Patientenakte im Krankenhausinformationssystem (KIS) in allen medizinischen Bereichen. Hiermit sollen die Behandlungsprozesse weiter optimiert und standardisiert sowie die medizinische Dokumentation auf Papier abgelöst werden.
- Realisierung einer mobilen und ortsunabhängigen digitalen Dokumentation in der hausinternen digitalen Patientenakte durch den Einsatz von Visitenwagen und Tablets.
- Einführung der digitalen Vitalzeichenmessung auf den Normalstationen. Mittels Spotcheckmonitoren werden Puls, Temperatur, Blutdruck, Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung und weitere Parameter erfasst sowie automatisch in die hausinterne digitale Patientenakte übernommen.
- Anbindung von Medizingeräten an die hausinterne digitale Patientenakte zur Übermittlung von Aufträgen an Medizingeräte und Rückübermittlung von Befunden über standardisierte Schnittstellen.
- Etablierung einer digitalen Materialdokumentation, um Materialverbräuche für jeden Patienten in der hausinternen digitalen Patientenakte sowie der Materialwirtschaft digital zu dokumentieren.
- Anbindung von Überwachungszentralen und Vitaldatenmonitoren an die hausinterne digitale Patientenakte, um Ereignissen/Trends der Patientenüberwachung digital zu dokumentieren.
- Einführung einer Spracherkennung in den medizinischen Bereichen zur Beschleunigung der Dokumentation und Verbesserung der Dokumentationsqualität medizinischer Leistungen.
- Etablierung einer Schnittstelleninfrastruktur zwischen dem Laborinformationssystem (LIS) des HBK und dem LIS des Partnerunternehmens zur digitalen Übertragung der Laboraufträge und -befunde, womit der Diagnostikprozess beschleunigt wird.
Fördertatbestand 4: Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
- Einführung einer digitalen Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung. Diese prüft kontinuierlich und bei jeder Medikationsänderung die Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten sowie die Dosierung der Medikation im Kontext zu patientenindividuellen Informationen (Alter, Geschlecht, Diagnosen, Laborwerte, Allergien etc.) und erzeugt automatisch Hinweise.
- Erweiterung der Planungssoftware für die hochautomatisierte Entscheidungsunterstützung im Prozess der Bestrahlungsplanung in der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie.
- Einführung eines radiologischen Dünnschicht-Analyse-Systems als teilautomatisiertes klinisches Entscheidungsunterstützungssystem (z.B. Segmentierung und Visualisierung von Veränderungen an Organen; umfassende neuroradiologischen Diagnostik).
Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement
- Etablierung eines umfassenden digitalen Medikationsmanagements mit einem standardisierten Closed-Loop-Medikationsprozess in der hausinternen digitalen Patientenakte im Krankenhausinformationssystem (KIS).
- Einführung eines Unit-Dose-Systems für die robotikbasierte Unterstützung des digitalen Medikationsmanagements zur patientenindividuellen Verblisterung der Medikation.
Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung
- Umfassende Einrichtung digitaler Leistungsstellen mittels Einführung eines digitalen Terminmanagements inkl. Übermittlung von Termininformationen an Mitarbeiter und Patienten.
Informationssicherheit
Im Rahmen des KHZG werden umfassende technische und organisatorische Maßnahmen der Informationssicherheit umgesetzt. Die wichtigsten Maßnahmen sind:- Einführung eines Systems zur Angriffserkennung (SzA) entsprechend den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Etablierung neuer Sicherheitsmechanismen in der LAN- und WLAN-Infrastruktur.
- Erhöhung des Zutrittsschutzes durch Austausch von Schließzylindern physischer Schlüssel durch elektronische Transponderschlösser.
- Erarbeitung und Umsetzung von Rollen- und Berechtigungskonzepten.
- Härtung und sichere Basiskonfiguration der eingesetzten Systeme.
Die geförderten Maßnahmen werden in Kürze ergänzt.