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Weiterbildung Praxisanleitung

Die novellierte Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) mit der neuen kompetenzorientierten Weiterbildung Praxisanleitung ist am 17. März 2022 in Kraft getreten. Damit ändern sich einige wesentliche Eckpunkte dieser Weiterbildung.

Hier erhalten Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Zugangsvoraussetzung mit 12 Monaten Berufserfahrung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG (Gesetz über die Weiterbildung in den  Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen)
    • Ausnahme: Hebammen benötigen 24 Monate Berufserfahrung lt. §  10 Abs. 2 HebStPrV (Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen)
  • 300 Stunden Präsenzstunden einschließlich einer Hospitation von 24 Stunden bei einer berufserfahrenen praxisanleitenden Person
  • Eine fakultative Selbststudienzeit von 50 Stunden kann erforderlich werden
  • Neue kompetenzorientierte Weiterbildung löst die bisher fächerorientierten Module ab
  • Lehre erfolgt nach dem Situationsprinzip – im Mittelpunkt stehen exemplarisch die Aufgaben und Handlungen der praxisanleitenden Personen

Module:
  • Modul 3.1 – Ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln (60 Stunden)
  • Modul 3.2 – Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten (45 Stunden)
  • Modul 3.3 – Die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten, evaluieren und Qualität                                   sichern (100 Stunden)
  • Modul 3.4 – Prüfen und Bewerten (40 Stunden)
  • Modul 3.5 – Lernortkooperationen mitgestalten (20 Stunden)
  • Modul 3.6 – Achtsam sein und verantwortungsvoll handeln (35 Stunden)

Termine:
Freitag:   12.09.2025
1. Blockwoche: 15.09. – 19.09.2025
Montag/Dienstag: 29.09. – 30.09.2025
Montag/Dienstag: 20.10. – 21.10.2025
2. Blockwoche:  10.11. – 14.11.2025
Montag/Dienstag:  15.12. – 16.12.2025
3. Blockwoche: 12.01. – 16.01.2026
Montag/Dienstag: 26.01. – 27.01.2026
Montag/Dienstag: 23.02. – 24.02.2026
4. Blockwoche 02.03. – 06.03.2026
5. Blockwoche: 16.03. – 20.03.2026
Montag/Dienstag: 13.04. – 14.04.2026
Montag/Dienstag: 04.05. – 05.05.2026
Montag/Dienstag: 01.06. – 02.06.2026

Der Unterricht findet in der Zeit von 07.30 - 14.30 Uhr statt.

Anmelde- und Bewerbungsschluss für den nächsten Kurs:
  • folgt!

Teilnahmegebühren:
  • Gäste: 1.500 Euro
  • Mitarbeiter der SSH: 1.275 Euro
  • Im Falle einer Wiederholungsprüfung werden pro Wiederholung zusätzlich 150,00€ in Rechnung gestellt.

Bewerbungsunterlagen:
  • Bewerbungsanschreiben
  • die Erlaubnis der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie
  • das Zeugnis über die staatliche Prüfung in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG in beglaubigter Kopie
  • der berufliche Werdegang in tabellarischer Form und
  • Gäste (Nicht-Mitarbeiter des HBK-Unternehmensverbundes): eine Erklärung des Arbeitgebers, dass er die beabsichtigte Weiterbildung genehmigt hat, wenn der Antragssteller in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet
Hinweis:
Für die Mitarbeiter der HBK gGmbH ist die Erklärung des Arbeitgebers nicht erforderlich.
 
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:
HBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH
Bildungszentrum
z. H. Frau Heike Günther
Karl-Keil-Straße 35
08060 Zwickau
E-Mail: bildungszentrum@hbk-zwickau.de

Ansprechpartnerin:
Heike Günther
Leiterin der Weiterbildung Praxisanleitung
Verantwortliche für die berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter