Darmkrebs – Prävention/Früherkennung
Darmkrebs ist eine bösartige Gewebewucherung, die in den meisten Fällen im Bereich des Dickdarms (Kolonkarzinom) oder im Enddarm (Rektumkarzinom) auftritt. Die Prävention und die Früherkennung von Tumorerkrankungen im Darm stellen einen wesentlichen Bestandteil in der Behandlung dar. Darmkrebs ist in Deutschland bei Männern und Frauen die zweithäufigste Krebserkrankung, an der mehr als sechs Prozent aller Deutschen im Laufe ihres Lebens erkranken. Kolorektale Karzinome verursachen anfangs kaum Symptome, sie entstehen fast immer aus gutartigen Darmpolypen. Daher gibt es in Deutschland ein festgelegtes Früherkennungsprogramm, welches verschiedene Untersuchungen zu bestimmten Zeitpunkten und Risikogruppen vorsieht. Im Folgenden haben wir diese Empfehlungen für Sie kurz zusammengefasst.
Prävention
Das Risiko einer Erkrankung an Darmkrebs kann durch Vermeidung bestimmter Risikofaktoren gesenkt werden. Folgende Empfehlungen gelten als sinnvoll zur Reduzierung des Krebsrisikos:
- körperliche Aktivität
- Gewichtsreduktion
- Nikotinkarenz
- ausgewogene Ernährung
- Reduktion des Alkoholkonsums
Früherkennung
Screening für Patienten ohne familiäre Vorbelastung
- vollständige Darmspiegelung (Koloskopie) – alle zehn Jahre (ab 50. Lebensjahr)
- partielle Dickdarmspiegelung (Sigmoideoskopie) – alle fünf Jahre + FOBT jährlich (bei Ablehnung einer vollständigen Koloskopie)
- Hämocculttest/FOBT (Papierstreifentest, um im Stuhl verborgenes, nicht sichtbares Blut nachzuweisen) - jährlich bei Ablehnung jeglicher Koloskopie
Screening für Personen mit erhöhtem Risiko
- Verwandte 1. Grades von Patienten mit kolorektalem Karzinom bzw. Adenom (gutartige Zellwucherung/Darmpolyp)
- vollständige Koloskopie: zehn Jahre vor Erkrankungsalter des Verwandten, spätestens im 50. Lebensjahr
- Vorliegen einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED), z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
Bei diesen Patienten ist das Risiko des Auftretens eines Darmkarzinoms erhöht. Es empfiehlt sich die Einhaltung früherer und kürzerer Untersuchungsintervalle in Absprache mit dem behandelnden Gastroenterologen.
- Nachgewiesene vererbbare Erkrankung an einem kolorektalen Karzinom, z.B. Familiäre Adenomatöse Polyposis (FAP), Hereditäres nicht-polypöses Kolonkarzinom (HNPCC)
Bei diesen Patienten sollte zwingend eine humangenetische Beratung erfolgen und ein individuell zu erarbeitender Vorsorgeplan eingehalten werden. Patienten mit einer FAP bedürfen einer prophylaktischen Operation.