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Blog des Heinrich-Braun-Klinikums

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

20.06.2024

Der Zungenbrecher ist seit 2021 in aller Munde, als das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten ist. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter und ist es für das HBK als nicht produzierendes Unternehmen überhaupt relevant?

Die Antwort lautet: JA! Denn das Gesetz regelt erstmals verbindlich für alle in Deutschland tätigen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten sogenannte Sorgfaltspflichten für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Dazu gehören der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und Umweltschutz. Da wir für eine moderne Medizin auf Waren und Dienstleistungen aus der ganzen Welt zurückgreifen, müssen wir nun ein angemessenes und wirksames Risikomanagement etablieren, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unseren Lieferketten zu erkennen, ihnen vorzubeugen, sie zu minimieren und zu
beenden. Um das Thema zu bearbeiten und verbindliche Strukturen zu schaffen, wurde eine Projektgruppe ins Leben gerufen mit Silvia Krätzner (Leiterin Justiziariat), Franka Freymuth (Leiterin Qualitätsmanagement)
und Kristin Heinrich (strategische Leitung des APEK-Versorgungszentrums). Gemeinsam haben sie eine Reihe Maßnahmen definiert und umgesetzt.

Zu den zwischenzeitlich etablierten Maßnahmen gehören:

  • Verfassen einer Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie und damit einhergehend die Verpflichtung, Menschenrechte und umweltrechtliche Pflichten innerhalb unserer Lieferketten zu beachten
 
  • Benennung einer Menschenrechtsbeauftragten (Silvia Krätzner), die dasRisikomanagement überwacht, die Wirksamkeit von Maßnahmen prüft sowie aktiv an der Beseitigung von Missständen mitwirkt
 
  • die Implementierung eines Risikomanagements mit jährlichen und anlassbezogenen Risikoanalysen zur Erkennung und Minimierung menschenrechtlicher Risiken
 
  • Entwicklung von Strategien für Einkaufspraktiken und Beschaffung/Lieferantenauswahl
 
  • Information und Sensibilisierung unserer Beschäftigten für menschenrechtliche und umweltbezogene Themen – besonderen Wert legen wir dabei auf eine entschiedene Haltung gegen Hass, Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit
 
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für Beschäftigte, Patienten, Geschäftspartner oder sonstige Betroffene für Hinweise auf (potenzielle) Risiken und Verstöße

Zudem ist das Klinikum dazu verpflichtet, regelmäßig Bericht über den Erfüllungsstand dieser Sorgfaltspflichten im Unternehmen zu erstatten. Der erste Bericht ist bereits verfasst und wurde an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt, das die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes kontrolliert.

Silvia Krätzner
Leiterin Justiziariat


Ansprechpartner

Silvia Krätzner, Tel.: 0375 51-2463