Neuigkeiten
Aktuelle Besucherregelungen (ab 8. April 2023)
08.04.2023
Am 7. April 2023 endet gemäß des § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, sowie für Patienten und Begleitpersonen in Arztpraxen.
Das Tragen einer FFP2-Maske bzw. eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ist ab Samstag, 8. April 2023, für Besucher und Begleitpersonen nur erforderlich, wenn diese einen Patienten besuchen/begleiten, der an einer Infektionskrankheit erkrankt ist, deren Erregerübertragung durch Tröpfchen oder aerogen erfolgen kann.
Besucher/Angehörige, die selbst erkrankt sind bzw. Symptome einer Erkrankung der Atemwege aufweisen (Husten/ Niesen/ Halsschmerzen/ Fieber/ Schwächegefühl) sollten generell – auch im Interesse des kranken Patienten – auf einen Besuch im Klinikum oder der Cafeteria verzichten.
Im Ausnahmefall kann, nach Rücksprache mit dem Stationspersonal, ein Besuch mit exakt getragenem MNS bzw. FFP2-Maske und hygienischer Händedesinfektion ermöglicht werden.
Hinweis:
In begründeten Fällen (besonders vulnerable Patienten, lokaler Ausbruch einer Infektionskrankheit etc.) können Kliniken weiterhin abweichende Besuchsregelungen treffen.
Ansprechpartner
Unternehmenskommunikation